Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
1,3,5-Tris[(2S und 2R)-2,3-epoxypropyl]-1,3,5-triazin-2,4,6-(1H,3H,5H)-trion (β-TGIC)
Hauptsächlich: Lötstopplack. Auch in Elektroisoliermaterial, Harzgusssystemen, Verbundplatten, im Siebdruck, in Beschichtungen, Werkzeugen, Klebstoffen, Auskleidungsmaterial und Stabilisatoren für Kunststoffe; Bestandteil von 1,3,5-Tris(oxiran-2-ylmethyl)-1,3,5-triazinan-2,4,6-trion (TGIC) - Kombination aus α und ß-Isomeren.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Härter, Stabilisator
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Sonstige Informationen |
---|---|---|
Eisen und Stahl | Ja |
|
Glas & Keramik | Nein |
|
Gummi | Nein |
|
Holz | Ja |
|
Kunststoffe | Ja |
|
Leder | Nein |
|
Mineralische Materialien | Nein |
|
Nichteisenmetalle | Ja |
|
Papier | Nein |
|
Textilien | Nein |
|
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Produktkategorien (PC): Beispiele: Klebstoffe, Dichtstoffe (PC 1), Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC 9a), Druckfarben, inkl. Tinten und Toner (PC 18), Schweiß- und Lötprodukte, Flussmittel (PC 39) |
2.2.1 Materialuntergruppen
Ungesättigte Polyester, UP, Epoxidharze, EP; Sonstige
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Elektroisoliermaterial, Verbundplatten, Werkzeuge, Auskleidungsmaterial, Gartenmöbel, Zäune, Fenster, Türrahmen, Waschmaschinen, Kühlschränke und Öfen
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
Keine Informationen verfügbar.
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Eintrag 29
- REACH Anhang XIV (Zulassungen): keine Zulassungspflicht
- Spielzeugrichtlinie: Die Verwendung aller Stoffe mit krebserzeugenden, mutagenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften ist in Spielzeugen beschränkt.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung von (β-TGIC) nach der CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise | |
---|---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 * | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | |
Skin Sens. 1 | H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | ||
Eye Dam. 1 | H318: Verursacht schwere Augenschäden. | ||
Acute Tox. 3 * | H331: Giftig bei Einatmen. | ||
Muta. 1B | H340: Kann genetische Defekte verursachen. | ||
STOT RE 2 * | H373 **: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. | ||
| |||
Anmerkungen | * Die Mindesteinstufung in Bezug auf eine Kategorie ist mit * gekennzeichnet. |
4.2 Selbsteinstufungen von (β-TGIC) im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
---|---|---|
Gesundheitsgefahren | Acute Tox. 4 | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
Skin Sens. 1 | H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. | |
Eye Dam. 1 | H318: Verursacht schwere Augenschäden. | |
Acute Tox. 3 | H331: Giftig bei Einatmen. | |
Muta. 1B | H340: Kann genetische Defekte verursachen. | |
STOT RE 2 | H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. |
4.3 Strukturformel (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- Erik Hansen, Nils H. Nilsson, Delilah Lithner, Carsten Lassen: „Hazardous substances in plastic materials“ TA 3017, 2013, Dänemark
https://www.byggemiljo.no/wp-content/uploads/2014/10/72_ta3017.pdf [Zugriff am 10.05.2023]
Stand der Bearbeitung: 10. Mai. 2023