Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C6-10-alkylester; 1,2-Benzoldicarbonsäure, gemischte Decyl- und Hexyl- und Octyldiester mit ≥ 0.3% Dihexylphthalat (EG-Nr. 201-559-5)

Datenblatt (pdf)

 

Übersicht über die Stoffidentitäten

 

1,2-Benzenedicarboxylic acid, di-C6-10-alkyl esters

mit ≥ 0.3 % Dihexylphthalat (EC No. 201-559-5)

1,2-Benzenedicarboxylic acid, mixed decyl and hexyl and octyl diesters

mit ≥ 0.3 % Dihexylphthalat (EC No. 201-559-5)

Name
(IUPAC)

Di-C7-11-(linear and branched)-alkyl phthalate

Di-C6-10 (even numbered) alkyl phthalate

CAS-Nr.

68515-51-5

68648-93-1

EINECS

271-094-0

272-013-1

Synonyme (*1)

Di(C6-C10)alkyl phthalate;

Phthalic acid, di(C6-C10)-alkylesters;

Linear6-10Phthalate;

Esterification of phthalic anhydride and C6-10-alcohol

Esterification of phthalic

anhydride and hexanol, octanol

and decanol

Warum SVHC

fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

Anwendung in Weichmachern, Schmiermitteln, Beschichtungsmitteln, Baustoffen, Kabelbestandteilen, Polymerfolien, PVC-Komponenten und Künstlerbedarf (z. B. in Modellierton und in Fingerfarben)

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Weichmacher

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Phthalate werden hauptsächlich in Kunststoff/Polymeren eingesetzt: ein Phthalatgehalt oberhalb von 0,1 % ist in HARTKUNSTSTOFFEN eher unwahrscheinlich und in WEICHEN/ELASTISCHEN Kunststoffen eher wahrscheinlich. Phthalathaltige Polymere können entweder direkt zu Erzeugnissen verarbeitet oder als Gemische (Beschichtungen, Plastisole, Kleber etc.) auf Erzeugnissen aufgebracht sein.

In unten stehender Tabelle sind nur die Verwendungen IN MATERIALIEN angegeben. Die Phthalate können aber über Beschichtungen (z. B. durch Plastisoldruckfarben auf Textilen) auch in Erzeugnissen bzw. Materialien vorkommen, die in der Tabelle mit „Nein“ angegeben sind.

Übersicht über den möglichen Gehalt von 1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C6-10-alkylester; 1,2-Benzoldicarbonsäure, gemischte Decyl- und Hexyl- und Octyldiester mit ≥ 0.3% Dihexylphthalat (EG-Nr. 201-559-5) in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Nein

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Ja

 

Holz

Nein

 

Kunststoffe

Ja

 

Leder

Nein

 

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Nein

 

Papier

Nein

 

Textilien

Nein

 

Beschichtungen und Klebstoffe

Ja

Beispiele: Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC9a), Tinten und Toner (PC 18), Halbleiter (PC33)

2.2.1 Materialuntergruppen

Polyvinylchloride, PVC

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Kabel, Folien, Baustoffe, Fahrzeuge, elektrische und elektronische Erzeugnisse

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Phthalate liegen nicht fest in der Polymermatrix vor und können daher mit der Zeit aus dem Material freigesetzt werden.

  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): keine Beschränkungen
  • REACH Anhang XIV (Zulassungen): 1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C6-10-alkylester; 1,2-Benzoldicarbonsäure, gemischte Decyl-, Hexyl- und Octyldiester mit ≥ 0.3% Dihexylphthalat (EG-Nr. 201-559-5) sind zulassungspflichtig
  • Spielzeugrichtlinie: Die Verwendung aller Stoffe mit krebserzeugenden, mutagenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften ist in Spielzeugen beschränkt.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Gefährliche Eigenschaften

Gefährliche Eigenschaften von 1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C6-10-alkylester; 1,2-Benzoldicarbonsäure, gemischte Decyl- und Hexyl- und Octyldiester mit ≥ 0.3% Dihexylphthalat (EG-Nr. 201-559-5)

Informationen zur Gefährlichkeit

1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C6-10-alkylester mit ≥ 0.3% Dihexylphthalat (EG-Nr. 201-559-5)

1,2-Benzoldicarbonsäure, gemischte Decyl- und Hexyl- und Octyldiester mit ≥ 0.3% Dihexylphthalat (EG-Nr. 201-559-5)

Allgemeine Beschreibung

Keine

Keine

Begründung für die Aufnahme in die Kandidatenliste

fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

4.2 Chemikalienrechtliche Einstufung (H-Sätze) (*3)

Chemikalienrechtliche Einstufung (H-Sätze) – es liegen keine harmonisierten Einstufungen vor (Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis)

Chemikalienrechtliche Einstufung

 

1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C6-10-alkylester mit ≥ 0.3% Dihexylphthalat (EG-Nr. 201-559-5)

1,2-Benzoldicarbonsäure, gemischte Decyl- und Hexyl- und Octyldiester mit ≥ 0.3% Dihexylphthalat (EG-Nr. 201-559-5)

Mensch

Keine

Keine

Umwelt

Keine

Keine

4.3 Strukturformel(n) (*4)

 

Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des hier beschriebenen SVHC (CAS Nr. 68515515).
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des hier beschriebenen SVHC (CAS Nr. 68515515).
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des hier beschriebenen SVHC (CAS Nr. 68648931).
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des hier beschriebenen SVHC (CAS Nr. 68648931).

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 25. Feb. 2022