Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C7-11-verzweigte und lineare Alkylester (DHNUP)

Datenblatt (pdf)

 

Übersicht über die Stoffidentitäten

 

1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C7-11-verzweigte und lineare Alkylester (DHNUP)

Name
(IUPAC)

Di-C7-11-(linear and branched)-alkyl phthalate

CAS-Nr.

68515-42-4

EINECS

271-084-6

Synonyme (*1)

Dialkyl phthalate (C7-11) branched and linear phthalate ester; 711P; D711P; Di-711-phthalate; Dialkyl(C7-11-branched and linear) phthalate; Di(heptyl, nonyl, undecyl) phthalate (DHNUP); Di(heptyl, nonyl, undecyl) phthalate (mixed isomers); Phthalic acid, dialkyl (C7-C11) ester; Santicizer 711

Warum SVHC

fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

„Nach Informationen von europäischen Herstellern von Phthalaten und dem Europäischen Rat für Weichmacher und Zwischenprodukte (ECPI) scheint DHNUP nicht mehr in der EU hergestellt oder in die EU importiert zu werden.“ (Anhang XV Dossier)

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Weichmacher

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Phthalate werden hauptsächlich in Kunststoff/Polymeren eingesetzt: ein Phthalatgehalt oberhalb von 0,1 % ist in HARTKUNSTSTOFFEN eher unwahrscheinlich und in WEICHEN/ELASTISCHEN Kunststoffen eher wahrscheinlich. Phthalathaltige Polymere können entweder direkt zu Erzeugnissen verarbeitet, oder als Gemische (Beschichtungen, Plastisole, Kleber etc.) auf Erzeugnissen aufgebracht sein.

In unten stehender Tabelle sind nur die Verwendungen IN MATERIALIEN angegeben. Die Phthalate können aber über Beschichtungen (z. B. durch Plastisoldruckfarben auf Textilen) auch in Erzeugnissen bzw. Materialien vorkommen, die in der Tabelle mit „Nein“ angegeben sind.

Übersicht über den möglichen Gehalt von 1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C7-11-verzweigte und lineare Alkylester (DHNUP) in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Ja

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Ja

 

Holz

Ja

 

Kunststoffe

Ja

Haupteinsatzbereich: Weichmacher

Leder

Nein

Phthalate können in Kunstleder eingesetzt werden (formal eigentlich Kunststoff)

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Ja

 

Papier

Nein

 

Textilien

Ja

Plastisole zum Drucken auf Textilien

Gemische zum Verbleib im Erzeugnise

Ja

 

2.2.1 Materialuntergruppen

Polyvinylchloride, PVC, Polyurethan, PUR, Sonstige Kunststoffe

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

Einsatz als Isolation von Elektro- und Kommunikationskabeln

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Phthalate liegen meist nicht fest in der Polymermatrix vor und können daher mit der Zeit aus dem Material freigesetzt werden.

  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Eintrag Nr. 30
  • REACH Anhang XIV (Zulassung): Die Verwendung von DHNUP bedarf der Zulassung.
  • Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von 1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C7-11-verzweigte und lineare Alkylester (DHNUP) nach CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Repr. 1B

H360Df: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

4.2 Selbsteinstufungen von 1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C7-11-verzweigte und lineare Alkylester (DHNUP) im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Repr. 1B

H360: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen <Inhalation>.

Repr. 1B

H360Df: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

4.3 Strukturformel (*4)

Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des hier beschriebenen SVHC
Diese Abbildung zeigt die Strukturformel des hier beschriebenen SVHC

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

Stand der Bearbeitung: 04. Mär. 2022