Datenblätter zu SVHC

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.

In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.

Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.

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1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C6-8-verzweigte Alkylester, C7-reich (DIHP)

Datenblatt (pdf)

 

Übersicht über die Stoffidentitäten

 

1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C6-8-verzweigte Alkylester, C7-reich (DIHP)

Name
(IUPAC)

C6-8-(branched)-Alkyl benzene-1,2-dicarboxylate

CAS-Nr.

71888-89-6

EINECS

276-158-1

Synonyme (*1)

C6-8-(branched)-Alkyl phthalate; Diisoheptyl phthalate; DIHP

Warum SVHC

fortpflanzungsgefährdend (Artikel 57c)

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(*1) weitere Synonyme: keine

 

Weichmacher in PVC und Dichtungsmitteln, Beschichtungen und möglicherweise in Druckfarben.
Der ECHA liegen keine Registrierung für DIHP vor.

2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe

Weichmacher

2.2 Möglicher Einsatz in Materialien

Phthalate werden hauptsächlich in Kunststoff/Polymeren eingesetzt: ein Phthalatgehalt oberhalb von 0,1 % ist in HARTKUNSTSTOFFEN eher unwahrscheinlich und in WEICHEN/ELASTISCHEN Kunststoffen eher wahrscheinlich. Phthalathaltige Polymere können entweder direkt zu Erzeugnissen verarbeitet, oder als Gemische (Beschichtungen, Plastisole, Kleber etc.) auf Erzeugnissen aufgebracht sein.

In unten stehender Tabelle sind nur die Verwendungen IN MATERIALIEN angegeben. Die Phthalate können aber über Beschichtungen (z. B. durch Plastisoldruckfarben auf Textilen) auch in Erzeugnissen bzw. Materialien vorkommen, die in der Tabelle mit „Nein“ angegeben sind.

Übersicht über den möglichen Gehalt von 1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C6-8-verzweigte Alkylester, C7-reich (DIHP) in Materialien

Material

Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich?

Sonstige Informationen

Eisen und Stahl

Ja

 

Glas & Keramik

Nein

 

Gummi

Ja

 

Holz

Ja

 

Kunststoffe

Ja

DIHP kann 10-40% des Gewichts in Kunststoffen ausmachen

Leder

Nein

Phthalate können in Kunstleder eingesetzt werden (formal eigentlich Kunststoff)

Mineralische Materialien

Nein

 

Nichteisenmetalle

Ja

 

Papier

Nein

 

Textilien

Nein

 

Beschichtungen und Klebstoffe

Ja

Beispiele: Weichmacher; Klebstoffe, Dichtstoffe (PC1), Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC9a), Druckfarben, inkl. Tinten und Toner (PC18)

2.2.1 Materialuntergruppen

Polyvinylchloride, PVC, Polyurethan, PUR, Sonstige Kunststoffe

2.3 Einsatz in Erzeugnissen

Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.

2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse

PVC Bodenbeläge, Rückseiten von Fliesen und Teppichen etc.

2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen

Phthalate liegen nicht fest in der Polymermatrix vor und können daher mit der Zeit aus dem Material freigesetzt werden.

  • REACH Anhang XIV (Zulassung):
    • Eintrag Nr. 34: Die Verwendung von DIHP bedarf der Zulassung.
  • REACH Anhang XVII (Beschränkungen):
    • Eintrag Nr. 30: Fortpflanzungsgefährdende Stoffe - Kategorie 1 B
    • Eintrag Nr. 72: In Kleidung und anderen Textilien und Schuhwaren gilt eine Höchstgrenze für die Konzentration nach Gewicht in homogenen Materialien.
  • Spielzeugrichtlinie: Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR) der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden, dürfen in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.

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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.

4.1 Harmonisierte Einstufung von 1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C6-8-verzweigte Alkylester, C7-reich (DIHP) nach CLP-Verordnung

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Repr. 1B

H360D ***: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

Anmerkungen

*** Damit keine Informationen aus den harmonisierten Einstufungen für Wirkungen auf Fruchtbarkeit oder Entwicklung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG verlorengehen, wurden die Einstufungen nur für Wirkungen übertragen, die bereits im Rahmen dieser Richtlinie eingestuft sind. Diese Gefahrenhinweise sind durch „***“ gekennzeichnet.

4.2 Selbsteinstufungen von 1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C6-8-verzweigte Alkylester, C7-reich (DIHP) im C&L-Verzeichnis (*3)

 

Informationen zur Gefährlichkeit

Gefahrenklassen und -kategorien

Gefahrenhinweise

Gesundheitsgefahren

Repr. 1B

H360: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.

Repr. 1B

H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

4.3 Strukturformel(n) (*4)

Strukturformel von 1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C6-8-verzweigte Alkylester, C7-reich (DIHP)
Strukturformel von 1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C6-8-verzweigte Alkylester, C7-reich (DIHP)

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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.

(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.

Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.

 

 

Stand der Bearbeitung: 28. Feb. 2022