Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
1,1'-[1,2-Ethandiylbis(oxy)]bis[2,4,6-tribrombenzol]
1,1'-[1,2-Ethandiylbis(oxy)]bis[2,4,6-tribrombenzol] (BTBPE) ist ein additives Flammschutzmittel und gehört zur Gruppe der neuartigen Flammschutzmittel; es wurde insbesondere als Ersatz für Octa-BDE (Octabromdiphenylether) entwickelt. Es liegen der ECHA bisher keine Registrierungen vor.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Flammschutzmittel
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Funktionen und sonstige Informationen |
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Eisen und Stahl | Nein |
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Glas & Keramik | Nein |
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Gummi | Nein |
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Holz | Nein |
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Kunststoffe | Ja | Verwendung in Acrylnitril-Butadien-Polystyrol (ABS), hochschlagfestem Polystyrol (HIPS), Thermoplasten, duroplastischen Harzen und Polycarbonat |
Leder | Nein |
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Mineralische Materialien | Nein |
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Nichteisenmetalle | Nein |
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Papier | Nein |
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Textilien | Ja | Reduktion der Entflammbarkeit |
Gemische zum Verbleib im Erzeugnis | Ja | Klebstoffe |
2.2.1 Materialuntergruppen
- Polystyrol
- Polycarbonat
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Elektro- und Elektronikgeräten wie Computer, Bildschirme, Fernseher, Mobiltelefone und Baumaterialien
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
1,1'-[1,2-Ethandiylbis(oxy)]bis[2,4,6-tribrombenzol] (BTBPE) ist überall in der Umwelt zu finden. Eine Exposition des Menschen erfolgt über kontaminiertes Wasser, Hausstaub, Innenraumluft, Böden und besonders der Nahrung, da es zu einer Anreicherung von BTBPE in Lebensmitteln tierischen Ursprungs kommt.
- REACH Anhang XIV (Zulassungen): 1,1'-[1,2-Ethandiylbis(oxy)]bis[2,4,6-tribrombenzol] (BTBPE) ist nicht zulassungspflichtig.
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen): Es liegen für 1,1'-[1,2-Ethandiylbis(oxy)]bis[2,4,6-tribrombenzol] (BTBPE) keine Beschränkungen vor.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Harmonisierte Einstufung von 1,1'-[1,2-Ethandiylbis(oxy)]bis[2,4,6-tribrombenzol] (BTBPE) nach der CLP-Verordnung
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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4.2 Selbsteinstufungen von 1,1'-[1,2-Ethandiylbis(oxy)]bis[2,4,6-tribrombenzol] (BTBPE) im C&L-Verzeichnis (*3)
Informationen zur Gefährlichkeit | Gefahrenklassen und -kategorien | Gefahrenhinweise |
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Gesundheitsgefahren | Skin Irrit. 2 | H315: Verursacht Hautreizungen. |
Eye Irrit. 2 | H319: Verursacht schwere Augenreizung. | |
STOT SE 3 | H335: Kann die Atemwege reizen. |
4.3 Strukturformel (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- Knut Sander, Sarah Julie Otto, Lisa Rödig, Lukas Wagner: „Behandlung von Elektroaltgeräten (EAG) unter Ressourcen- und Schadstoffaspekten“, Texte 31/2018, Umweltbundesamt, 2018,
https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Forschungsdatenbank/fkz_3716_33_322_behandlung_eag_bf.pdf [Zugriff am 27.01.2023] - Regina Kohlmeyer, Dr. Sina Kummer, Dr. Joachim Wuttke: „Bromierte POPs in Abfällen und Produkten: Altfahrzeuge und Elektroaltgeräte“ Umweltbundesamt, 2017,
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/362/dokumente/15_wuttke_bromierte_pops.pdf [Zugriff am 27.01.2023] - Christina Hartmann: „Bromierte Flammschutzmittel in der Umwelt“ REP-0577, Umweltbundesamt Österreich, 2016,
https://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/REP0577.pdf [Zugriff am 27.01.2023] - Dr.-Ing. Hans-Christian Stolzenberg, Dipl.-Ing. Caren Rauert: „Wie werden wir unserer Verantwortung zu POP gerecht? – Ein ambitionierter Nationaler Durchführungsplan zum Stockholmer Übereinkommen“ Präsentation, Umweltbundesamt, 2020,
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/362/dokumente/praesentationen_pop_in_der_kreislaufwirtschaft_und_in_abfaellen_23.06.2020.pdf [Zugriff am 27.01.2023]
Stand der Bearbeitung: 27. Jan. 2023