Datenblätter zu SVHC
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Liste von Datenblättern für einzelne SVHC sowie für Gruppen von SVHC.
In den Datenblättern finden Sie weitergehende Informationen zu den Stoffen (u. a. Synonyme, Informationen zu gefährlichen Eigenschaften) sowie zusätzliche Details zur Verwendung der Stoffe/Stoffgruppen.
Derzeit liegen nur für einen Teil der Stoffe Datenblätter vor. Diese werden in den nächsten Monaten ergänzt, mit dem Ziel, mittelfristig für alle SVHC der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen vorkommen könnten, ein Datenblatt bereitzustellen.
[4-[[4-Anilino-1-naphthyl][4-(dimethylamino)phenyl]methylen]cyclohexa-2,5-dien-1-yliden] dimethylammonium chlorid; (C.I. Basic Blue 26) [mit ≥ 0.1 % Michler’s Keton (EG-Nr. 202-027-5) oder Michler's Base (EG-Nr. 202-959-2)]
Wird zur Formulierung von Farben, Reinigungsmitteln (z. B. Druckplattenreiniger, Reiniger für Wassertanks etc.) und Beschichtungen sowie zum Färben von Papier (z. B. Papiertücher, Papierschalen für Lebensmittel etc.), Verpackungen, Textilien, Kunststoffprodukten und anderen Arten von Erzeugnissen verwendet. Findet auch in diagnostischen und analytischen Anwendungen Verwendung. Es kann außerdem in Kosmetikprodukten (z. B. in Haarprodukten, kosmetischen Buntstiften oder Seifen) vorkommen.
2.1 Bekannte Funktionen der Stoffe
Wird als Pigment/Färbemittel verwendet
2.2 Möglicher Einsatz in Materialien
Material | Gehalt > 0,1 % wahrscheinlich? | Sonstige Informationen |
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Eisen und Stahl | Nein |
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Glas & Keramik | Nein |
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Gummi | Nein |
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Holz | Ja |
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Kunststoffe | Ja |
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Leder | Ja |
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Mineralische Materialien | Nein |
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Nichteisenmetalle | Nein |
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Papier | Ja |
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Textilien | Ja |
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Beschichtungen und Klebstoffe | Ja | Beispiele: In Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner (PC9a), Produkten zur Behandlung von Papier und Pappe (PC26), Textilfarben, -appreturen und -imprägniermitteln (PC34) |
2.2.1 Materialuntergruppen
keine Angaben
2.3 Einsatz in Erzeugnissen
Die Einsatzbereiche in Erzeugnissen sind entweder aus den Meldungen an die ECHA entnommen oder entsprechenden Hinweisen von Herstellern. Die aufgeführten Erzeugnisse sind als Beispiele für Erzeugnisse zu werten, in denen die SVHC enthalten sein könnten.
2.3.1 Beispiele für Erzeugnisse
Ledererzeugnisse, Verpackungen, Textilien, Kunststoffprodukte, Kugelschreiber (Tinte)
2.4 Informationen zu Freisetzungen und Expositionen
Ausgerüstete/behandelte Textilien können [4-[[4-Anilino-1-naphthyl][4-(dimethylamino)phenyl]methylen]cyclohexa-2,5-dien-1-yliden] dimethyl-ammonium chlorid; (C.I. Basic Blue 26) [mit ≥ 0.1 % Michler’s Keton (EG-Nr. 202-027-5) oder Michler's Base (EG-Nr. 202-959-2)] freisetzen und über die Haut mit dem Menschen in Kontakt geraten. Zudem kann das Pigment über Kugelschreibertinten freigesetzt werden.
- REACH Anhang XVII (Beschränkungen): keine Beschränkungen
- REACH Anhang XIV (Zulassungen): keine Zulassungspflicht
- Spielzeugrichtlinie: Die Verwendung aller Stoffe mit krebserzeugenden, mutagenen oder reproduktionstoxischen Eigenschaften ist in Spielzeugen beschränkt.
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(*2) Es sind nur die Verwendungsverbote und Beschränkungen aufgeführt, die eine Relevanz für Erzeugnisse haben. Zu betroffenen Anwendungen oder Ausnahmen ist der jeweilige Gesetzestext zu beachten. Bei Beschränkungen nach REACH Anhang XVII wird der erzeugnisrelevante Gesetzestext zitiert.
4.1 Gefährliche Eigenschaften
Informationen zur Gefährlichkeit | [4-[[4-Anilino-1-naphthyl][4-(dimethylamino)phenyl]methylen]cyclohexa-2,5-dien-1-yliden] dimethylammonium chlorid; (C.I. Basic Blue 26) [mit ≥ 0.1 % Michler’s Keton (EG-Nr. 202-027-5) oder Michler's Base (EG-Nr. 202-959-2)] |
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Allgemeine Beschreibung | Mensch (Selbsteinstufung): Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenreizung. Kann die Atemwege reizen. Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. Kann Krebs erzeugen. Umwelt (Selbsteinstufung): Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Begründung für die Aufnahme in die Kandidatenliste | krebserzeugend (Artikel 57a) |
4.2 Chemikalienrechtliche Einstufung (H-Sätze)
Chemikalienrechtliche Einstufung von [4-[[4-Anilino-1-naphthyl][4-(dimethylamino)phenyl]methylen]cyclohexa-2,5-dien-1-yliden] dimethylammonium chlorid; (C.I. Basic Blue 26) [mit ≥ 0.1 % Michler’s Keton (EG-Nr. 202-027-5) oder Michler's Base (EG-Nr. 202-959-2)] | |
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Mensch | Selbsteinstufung: H302, H314, H315, H317, H318, H319, H335, H341, H350 |
Umwelt | Selbsteinstufung: H400, H410, H411 |
4.3 Strukturformel(n) (*4)
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(*3) Quelle: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Verzeichnis). Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA enthält alle Einstufungen für Stoffe auf dem europäischen Markt. Da alle Hersteller und Importeure eines Stoffes die Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA melden und diese Informationen weder überprüft, noch automatisch harmonisiert werden (können), unterscheiden sich die Selbsteinstufungen für einen Stoff in den unterschiedlichen Einträgen. Bei den hier aufgelisteten Einträgen handelt es sich um eine Zusammenstellung der am häufigsten vorgenommenen Selbsteinstufungen. Selbsteinstufungen, die die rechtsverbindliche harmonisierte Einstufung unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
(*4) Quelle: Strukturformeln aus den Anhang XV Dossiers der ECHA.
Im Folgenden sind nur Quellen zu Informationen angegeben, die nicht auf der Internetseite der ECHA verfügbar sind.
- „Chemicals in textiles – Risks to human health and the environment, Report from a government assignment“, Kemi, 2014
https://www.kemi.se/download/18.6df1d3df171c243fb23a98f3/1591454110491/rapport-6-14-chemicals-in-textiles.pdf [Zugriff am 28.02.2022]
Stand der Bearbeitung: 28. Feb. 2022